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Zusatz bezeichnet etwas Hinzugefügtes, das eine bestehende Sache ergänzt, erweitert oder verändert.
Synonyme zu „Zusatz“
Anhang
Additiv
Nachtrag
Beigabe
Zugabe
Aufschlag
Appendix
Annex
Supplement
Erweiterung
Zutat
Gegenteile & Gegenstücke
Kern
Weglassung
Reduktion
Was bedeutet „Zusatz“?
Ein Zusatz ist ein Element, das einer bestehenden Einheit hinzugefügt wird, um sie zu vervollständigen, zu verändern oder zu verbessern. Im Alltag begegnet uns der Begriff in der Lebensmittelindustrie (Zusatzstoffe), in Verträgen (Nachtragsklausel) oder in der Technik (Additiv). Die Handlung des Hinzufügens wird als „Hinzufügen“ oder „Ergänzen“ beschrieben.
Wortart: Substantiv, maskulin (der Zusatz; Genitiv: des Zusatzes, Plural: die Zusätze)
Anderes Wort für: „Zusatz“ lässt sich am treffendsten durch das Synonym „Ergänzung“ ersetzen.
„Zusatz“ im Kreuzworträtsel – Antworten nach Buchstaben
Tipp: Wählen Sie die Zeile, deren Buchstabenanzahl zu den Kästchen im Rätsel passt.
Häufige Fragen
Was ist ein Zusatz in einem Vertrag?
Ein Zusatz im Vertragsrecht, oft als Nachtrag bezeichnet, ist eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung des ursprünglichen Vertragstextes. Er muss schriftlich festgehalten und von allen Parteien unterzeichnet werden.
Welche Synonyme für Zusatz sind im Alltag am geläufigsten?
Im Alltag werden besonders „Ergänzung“, „Anhang“ und „Nachtrag“ häufig verwendet. Bei Lebensmitteln spricht man von „Zusatzstoffen“, in der Technik von „Additiven“.
Ist ein Zusatz immer optional?
Nein, nicht immer. Während ein Nachtrag zu einem Buch freiwillig sein kann, sind Zusatzstoffe in Lebensmitteln oft bewusst zugesetzt. Im rechtlichen Kontext kann ein Zusatz verpflichtend sein, wenn er Teil der Vereinbarung wird.