Verzicht bezeichnet den freiwilligen oder erzwungenen Verzicht auf etwas – sei es ein Besitz, ein Recht oder eine Handlung.
Synonyme zu „verzicht“
Enthaltsamkeit
Abstinenz
Resignation
Aufgabe
Preisgabe
Verzichtserklärung
Verzichtsleistung
Verzicht
Gegenteile & Gegenstücke
Forderung
Besitz
Genuss
Was bedeutet „verzicht“?
Verzicht ist der bewusste oder erzwungene Verzicht auf etwas – etwa auf ein Recht, einen Besitz oder eine Handlung. Er kann aus freien Stücken oder unter Druck erfolgen und wird oft mit Enthaltsamkeit oder Aufgabe gleichgesetzt. Im juristischen Kontext bezeichnet Verzicht die einseitige Aufgabe eines Rechts.
Wortart: Substantiv, maskulin
Anderes Wort für: Verzicht wird häufig durch „Entsagung“ oder „Aufgabe“ ersetzt.
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Häufige Fragen
Was bedeutet „Verzicht“?
Verzicht bezeichnet das freiwillige oder erzwungene Aufgeben eines Rechts, eines Besitzes oder einer Handlung. Es ist die bewusste Entscheidung, etwas nicht zu tun oder zu beanspruchen.
Welche Synonyme gibt es für „Verzicht“?
Zu den wichtigsten Synonymen für Verzicht zählen Entsagung, Enthaltsamkeit, Abstinenz, Resignation, Aufgabe, Preisgabe und Verzichtserklärung. Sie alle beschreiben das Aufgeben oder Enthalten von etwas.
Ist „Verzicht“ ein Substantiv?
Ja, „Verzicht“ ist ein maskulines Substantiv (der Verzicht). Es wird großgeschrieben, hat die Pluralform „Verzichte“ und wird häufig in rechtlichen und alltäglichen Kontexten verwendet, um den Akt des Verzichtens zu beschreiben.